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Aktuelle Neuerungen in der Altenhilfe

Am 27. Mai hat die Schiedsstelle nach § 113b SGB XI die Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität in der ambulanten und der stationären Pflege sowie eine Anlage zur Zertifizierung per Schiedsspruch festgesetzt.

Nach drei Sitzungsrunden hat die Schiedsstelle am 27. Mai 2011 die Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität in der ambulanten und der stationären Pflege sowie eine Anlage zur Zertifizierung, die für die ambulante und die stationäre Pflege gleichlautend ist, per Schiedsspruch festgesetzt. Der Schiedsspruch der Schiedsstelle ist zum 1. Juni 2011 in Kraft getreten. Sofern innerhalb von vier Wochen keine Rechtsmittel eingelegt werden, erfolgt anschließend die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind die Maßstäbe und Grundsätze für alle Pflegedienste und stationären Einrichtungen sowie für die Pflegekassen und ihre Verbände verbindlich.

„Die neuen Qualitätsvereinbarungen bringen im Detail für die Pflegeeinrichtungen zwar Präzisierungen mit sich, die Pflegeeinrichtungen brauchen aber keine fundamentalen Veränderungen oder Überraschungen befürchten,“ sagt Jürgen Brüggemann, Leiter des Fachgebietes "Qualitätsmanagement Pflege" beim MDS. „Beispielsweise wird die bereits seit langem bestehende gesetzliche Verpflichtung für ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in den Vereinbarungen konkretisiert, ohne dass sich daraus in Zukunft neue oder weitergehendere Inhalte für MDK-Prüfungen ergeben würden“, so Brüggemann.

Hintergrund:
Der Gesetzgeber hat den Vereinbarungspartnern der Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität nach § 113 SGB XI bereits mit dem Pflege Qualitätssicherungsgesetz im Jahr 2002 und später auch mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) im Jahr 2008 für die Gestaltung der Qualitätsvereinbarungen zusätzliche inhaltliche Aufgaben übertragen. Dazu gehören die Definition von Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, an die Pflegeplanung und Dokumentation, an Sachverständige und Prüfinstitutionen für trägerinitiierte Prüfungen sowie die Verlässlichkeit der von diesen anzuwendenden Zertifizierungs- und Prüfverfahren. Diese zusätzlichen Inhalte, aber auch die Anpassung an den aktuellen Stand der Entwicklung und der Gesetzeslage machten es erforderlich, die Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität anzupassen. Der MDS war bei der Entwicklung der Qualitätsvereinbarungen beratend beteiligt.

Zwar haben die Vereinbarungspartner sich über weite Teile der neuen Vereinbarung verständigen können, allerdings konnten einige wesentliche Themen letztlich keiner Einigung zugeführt werden. Aus diesem Grunde wurde im Jahr 2010 erstmalig die neu eingerichtete Schiedsstelle nach § 113b SGB XI angerufen.

 

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