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Risikomanagement in Einrichtungen der Altenhilfe mit QiA®, dem praxisorientierten Qualitätsmanagementsystem in Anwendung

Risikomanagement und damit einhergehend die Sicherstellung der Bewohner- bzw. Patientensicherheit gewinnen in Einrichtungen der Altenhilfe zunehmend an Bedeutung. Kommen betreute Menschen zu Schaden, gerät das Fürsorgeverhalten des Heimes bzw. des ambulanten Dienstes unter den Blickwinkel von Justiz, MDK und weiterer Aufsichtsbehörden.

In Bezug auf ein wirksames Risikomanagement werden besondere Anforderungen gestellt. Deutlich zugenommen haben auch die  Aktivitäten der Qualitätssicherung durch die Kostenträger. Bei den Prüfungen durch den MDK werden  Nachweise zum umfassenden Qualitätsmanagement gefordert, Expertenstandards des DNQP sind umzusetzen, ebenso die Anforderungen aus Qualitätsprüfungsrichtlinie (QPR) und Pflegetransparenzvereinbarung (PTV) und relevante Daten für die Bewertung von Risiken müssen vorgelegt werden

Die Gewährleistung der individuellen Bewohner- bzw. Patientensicherheit richtet sich nach dem PDCA-Zyklus. Hierbei sind die Elemente Planung, Lenkung, Sicherung und Verbesserung zu berücksichtigen.

Für das Risikomanagement in einer Einrichtung bedeutet dies:

-      Risikoidentifikation

-      Risikoanalyse und –bewertung

-      Risikominimierung durch geeignetes präventives Maßnahmenmanagement

-      Systematische Risikoüberprüfung und Evaluation

-      Ggf. Anpassung von Maßnahmen

Um Risiken zu beherrschen bedarf es des Weiteren eines strategischen und operativen Risikomanagements.

Das strategische Risikomanagement stellt ein übergeordnetes QM-System mit Zielplanung der Einrichtung und allen darin beinhalteten Vorgabe- und Nachweisdokumenten dar.

Dieses System bildet die Grundlage einer gesetzeskonformen und bewohner- bzw. patientenindividuellen Handlungsweise in der Einrichtung. Es unterscheidet zwischen einer Aufbau- und Ablauforganisation. Verantwortungen sind klar definiert und die von der Führung zur Verfügung gestellten Ressourcen (materiell und personell) zur Erbringung der Dienstleistung benannt.

Als Vorgabedokumente zu verstehen sind hierbei  auf die Einrichtung abgestimmte

•      Konzeptionen

•      Verfahrensanweisungen

•      Standards

•      Checklisten, Screenings und Assessments

•      Etc.

Nachweisdokumente sind z.B. ausgefüllte Checklisten, Screenings und Assessments sowie Formblätter.

Die Beschreibung der Abläufe (Führungs-/Leistungs-/Unterstützungsprozesse) anhand von Verfahrensanweisungen bzw. Prozessbeschreibungen sowie klare Schnittstellenregelungen (z.B. zur Sozialen Betreuung, Hauswirtschaft etc.) stellen ein weiteres Element des strategischen Risikomanagements der Einrichtung dar.

Auch die Durchführung von internen Audits auf Grundlage von standardisierten Auditchecklisten sollte als Instrument des Risikomanagements genutzt.

Im operativen pflegerischen Risikomanagement stellen die Vorgaben der nationalen Expertenstandards (DNQP) den aktuellen Stand pflegerischen Wissens dar. Die Nichtbeachtung der Forderungen z.B. aus  Expertenstandards können haftungsrechtliche   Konsequenzen (ggf. Schadensersatz bei fehlender Sturzprophylaxe etc.) nach sich ziehen. Ein professionelles Risikomanagement  in Bezug auf die praktische Umsetzung der Expertenstandards stellt eine   Vorbeugemaßnahme gegen haftungsrechtliche Konsequenzen dar!

Ziel des operativen pflegerischen Risikomanagement ist die Gewährleistung der individuellen Bewohner/Patientensicherheit d.h.:

–     Reduzierung von Risiken bei der Bewohner/Patientenversorgung

–     Ständige Verbesserung der Qualität

–     Abwehr ungerechtfertigter Anspruchstellungen von Dritten gegen die Einrichtung

–     Kostenersparnis durch Senkung der Risiken, Vermeidung von Zwischenfällen und Minimierung von Fehlleistungen

–     Durchführung der Leistungen entsprechend dem „aktuellen Stand“ pflegerischen Wissens

Im operativen pflegerischen Risikomanagement findet erneut der PDCA-Zyklus Anwendung. Dieser verläuft im Risikomanagement wie folgt:

 

1. Risikoidentifikation (Risikoermittlung)

Bereits bei der Anamnese werden individuell die Dispositionen (lat. Anlage, körperlich und geistig, Empfänglichkeit, Veranlagung) für mögliche Risiken des Patienten ermittelt. Diese Einschätzung wird im Rahmen der Evaluation der Pflegeplanung, sowie bei Veränderungen des Gesundheitszustandes erneut vorgenommen.

 

2. Risikoanalyse und -bewertung

Bei vorliegender Disposition wird anhand der zur Verfügung stehenden Checklisten zur Risikoeinschätzung, Screenings und Assessments die jeweilige patientenindividuelle Risikoanalyse durchgeführt und ggf. ein vorliegendes Risiko anhand der klinischen Urteilsfähigkeit der Pflegefachkraft bestätigt.

 

3. Risikominimierung durch gezieltes Maßnahmenmanagement

Das vorliegende Risiko wird dokumentiert und als individuelle Problembeschreibung in die Pflegeplanung aufgenommen. Entsprechende Ressourcen, Ziele und Maßnahmen werden individuell für den einzelnen Patienten hierauf geplant und auf dessen Bedürfnisse abgestimmt. Die Maßnahmen werden patientenindividuell und handlungsleitend durchgeführt.

 

4. Risikoüberprüfung und Evaluation

Die Ressourcen, Probleme, Ziele und Maßnahmen zur Sicherstellung eines wirksamen pflegerischen Risikomanagements werden in individuellen Abständen, bei der Evaluation bzw. umgehend bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes überprüft und ggf. angepasst. Dazu ist eine engmaschige Beobachtung der Betroffenen unumgänglich. Treten trotz der Umsetzung kontinuierlich durchgeführter prophylaktischer Maßnahmen Risiken auf, muss weiter nach den Ursachen geforscht werden. Die Pflegedienstleitung wird über die aktuelle Risikolage der betroffenen Patienten mittels EDV-Eintrag bzw. das Formblatt „Pflegerische Risiken“ informiert. Alle Patienten mit Risiken werden in dem sogenannten „Risikotableau“ geführt. Dieses liefert eine Gesamtübersicht über alle Patienten und vorliegenden pflegerischen Risiken in der Einrichtung.

 

Ergänzend wirkt ein Risikoüberwachungs- und Reportingsystem mit den Elementen:

 

•      Externe Überwachung durch

–     Aufsichtsbehörden

–     Kostenträger, bzw. deren Ausführungsorgane wie z.B. MdK

•      Interne Überwachung durch

–     regelmäßige interne Audits

–     Pflegevisiten

–     Risikotableau

In QiA®, dem Qualitätsmanagementsystem in Anwendung, finden die Einrichtungen der Altenhilfe neben dem Qualitätsmanagement ein umfassendes Risikomanagement, das sämtliche Anforderungen an die praktische Umsetzung der Expertenstandards des DNQP sowie zahlreicher weiterer Risiken abdeckt und individuelle auf die Bedürfnisse der Einrichtung abgestimmt werden kann. QiA® steht auch bereits als Softwarelösung zur Verfügung. In der Software sind bereits sinnvolle Verknüpfungen berücksichtigt, die den bürokratischen Aufwand minimieren. QiA® versteht sich als fachliches Hilfsmittel und steht  für eine pragmatische Lösung, die sich an den Anforderungen des Marktes und an den Fähigkeiten der Mitarbeiter in den Einrichtungen orientiert.

Einrichtungen, bei denen Interesse an einer unverbindlichen Beratung bezüglich der praktischen Umsetzung von QiA® besteht, können gerne Kontakt zu PORTALIS aufnehmen.

 

Kontaktdaten PORTALIS:

Dipl. Pflegewirtin Kerstin Engelter     

Andrea Sulzbach

- Externe Auditorinnen (DGQ)

- Qualitätsmanagerinnen (DGQ)

 

Telefon:              (0 60 62) 79-0

Durchwahl:         2930

Fax:                   2001

E-Mail:

engelter@gz-odw.de

sulzbach@gz-odw.de

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